Nr. 6/ 2020 | gegründet 2009Freitag, den 27. März 2020Internet-/ Druckansicht | Kontakt
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Liebe Leserinnen,
liebe Leser,

das ist "die Ruhe vor dem Sturm" hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn diese Woche gesagt.

Der Minister will erst dann wieder etwas zur versprochenen Lieferung von Schutzausrüstungen sagen, "wenn sie tatsächlich gelandet ist", betonte er gestern auf Nachfrage in der Bundespressekonferenz.

Derweil gehen vielen Pflegeeinrichtungen die Hilfsmittel des Schutzes aus. Die Lage ist prekär, die Versorgung der Pflegebedürftigen ist vielerorts nicht mehr sichergestellt. Doch in einigen Bundesländern sieht es anders aus. In Baden-Württemberg arbeitet eine Task Force hierfür Tag und Nacht. In Berlin dagegen heißt es auf der Abteilungsebene des Gesundheitssenats gegenüber den Verbänden: "Ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie von weiteren E-Mails und schriftlichen Anfragen zu diesem Thema absehen".

Daten für Deutschland laut dem Live-Tracker der Johns Hopkins University, Stand 27. März 2020, 17:37 Uhr: 49.344 Erkrankte, Verstorbene: 304, Genesene 5.673.

Geben Sie den Newsletter gerne an Ihre Kolleginnen und Kollegen weiter! (Nachrichtenstand: 27. März 2020, 18:30 Uhr).

Ihr
Michael Schulz 


CORONAVIRUS - POLITIK

Bundesregierung. Neue Internetseite zur Corona-Pandemie

Berlin (scp) - Was macht die Bundesregierung, um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen?

Alle Maßnahmen, wichtige Telefonnummern, Ansprechpersonen in Bund und Ländern finden Sie zusammengefasst und zielgruppenspezifisch aufbereitet auf einer Sonderseite: für Beschäftigte, Unternehmen, Kunstschaffende, Reisende oder auch Erkrankte.

Auch über die aktuellen Entwicklungen halten wir Sie auf dem Laufenden, heißt es seitens der Bundesregierung.

Artikel lesen: Homepage Coronavirus in Deutschland

27. März 2020

Pflegebevollmächtigter. Frage- und Antwortkatalog für Pflegedienste und Pflegeheime

Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung hat in Kooperation mit dem Robert Koch-Institut und dem Bundesministerium für Gesundheit Fragen von ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten und stationären Pflegeeinrichtungen zu Corona und zur Versorgung der pflegebedürftigen Menschen beantwortet.

Artikel lesen: Presse Pflegebevollmächtigter | Download Fragen und Antworten

Mehr aus der Politik

Baden-Württemberg. Beschaffung von Schutzausrüstung rollt an

Erste große Lieferungen erfolgt. Verteilschlüssel vereinbart. Gesundheitsminister Manne Lucha: Wir geben alles im Kampf um knappe Ressourcen. Arbeiten mit Hochdruck an Beschaffung und Verteilung weiterer Tranchen. Task Force Beschaffung arbeitet Tag und Nacht

Bundeswirtschaftsministerium. Beispielloses Hilfsprogramm für Beschäftigte und Unternehmen beschlossen

Die Welt. Boris Johnson positiv auf Corona getestet

Bayern verstärkt Vorbereitungen für zusätzlichen Bedarf an Medizinern wegen Corona-Pandemie. Gemeinsamer Aufruf der Gesundheitsministerin und der Bayerischen Landesärztekammer

Corona-Bußgeldkatalog in Bayern erlassen. Appell: Corona-Regeln unbedingt einhalten. Konsequente Sanktionierung der Unbelehrbaren

Bundesgesundheitsminister Spahn: Zusammen gegen Corona

Berlin (scp) - Volle Unterstützung für unser Gesundheitswesen und die Pflege. Bundesrat stimmt Gesetzespaketen zur Unterstützung des Gesundheitswesens bei der Bewältigung der Corona-Epidemie zu.

26. März 2020

Bundeskanzlerin Angela Merkel bittet die Menschen in Deutschland um Geduld

Berlin (scp) - Gesagt hat sie dies auf der PK nach den Videokonferenzen der G20 und des Europäischen Rats. Im Augenblick sei nicht der Zeitpunkt, um über die Lockerung von Maßnahmen zu sprechen. Denn die beschlossenen Maßnahmen könnten sich "noch nicht in der Frage widerspiegeln, wann wir wirklich sehen, welche Neuinfektionen nach Einführung der Maßnahmen überhaupt aufgetreten sind".

Bundesforschungsministerium. Nationales Netzwerk der Universitätsmedizin im Kampf gegen Covid-19 wird gefördert

Bundesforschungsministerium stellt 150 Millionen Euro für Forschungsnetzwerk der deutschen Universitätsmedizin bereit.

Bundespressekonferenz

Statement von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Noch ist das die Ruhe vor dem Sturm

25. März 2020

Deutscher Bundestag verabschiedet Schutzschirme

Berlin (scp) - Der Deutsche Bundestag hat u.a. den Schutzschirm für die Pflege verabschiedet. Das Gesetz zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen sieht u. a. vor, dass die durch die Pandemie bedingten finanziellen Mehrausgaben oder Mindereinnahmen über die Pflegeversicherung erstattet werden

In der Begründung zum Gesetzentwurf, 24.3.2020, heißt es hierzu:

"Von der durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelösten Pandemie betroffene Pflegeeinrichtungen erhalten einen Anspruch auf Kostenerstattung gegenüber der Pflegeversicherung für ihre außerordentlichen Aufwendungen und Mindereinahmen, die im Rahmen ihrer Leistungserbringung einschließlich Leistungen für Unterkunft und Verpflegung entstehen.

Ausgenommen sind Positionen, die anderweitig (z.B. über Kurzarbeitergeld, Entschädigung über Infektionsschutzgesetz) finanziert werden. Eine Doppelfinanzierung ist hierbei auszuschließen. Dabei ist es für den Anspruch unerheblich, ob die zugelassene Pflegeeinrichtung eine Vergütungsvereinbarung mit den Pflegekassen abgeschlossen oder darauf verzichtet hat.

Zu den außerordentlichen Aufwendungen im Rahmen der Leistungserbringung gehören insbesondere solche im Zusammenhang mit den infektionshygienischen Schutzvorkehrungen der Mitarbeitenden (Einmalmaterial, Desinfektionsmittel) oder zusätzliche Personalaufwendungen für Ersatzpersonal oder Mehrarbeitsstunden, wenn Ausfälle von krankheits- oder quarantänebedingt abwesendem Personal kompensiert werden müssen.

Ebenso können Einrichtungen von pandemiebedingten Mindereinnahmen betroffen sein, wenn z.B. Tagespflege- oder Kurzzeitpflegegäste ihre geplanten Aufenthalte in Einrichtungen dauerhaft absagen oder Kunden ambulanter Pflege- und Betreuungsdienste ihre Leistungsinanspruchnahme zum Zwecke der sozialen Distanzierung reduzieren.

Hieraus können für die Pflegeeinrichtungen wirtschaftlich schwierige Situationen entstehen bis hin zur Gefahr einer Insolvenz, die es hinsichtlich der Sicherstellung der pflegerischen Versorgung zu vermeiden gilt. Für das Erstattungsverfahren ist vorgesehen, dass die Pflegeeinrichtungen zum Monatsende ihren Anspruch bei einer Pflegekasse geltend machen können, die Partei des Versorgungsvertrages ist. Für die Auszahlung der Erstattung ist vorgegeben, dass diese insgesamt über eine Pflegekasse an die Einrichtung innerhalb von 14 Kalendertagen zu erfolgen hat, damit eine Vorfinanzierung der Pflegeeinrichtung zeitlich auf maximal sechs Wochen begrenzt wird. Davon unabhängig können Pflegeeinrichtungen mehrere Monate in ihrem Antrag zusammenfassen."

Weiter heißt es in der Begründung zum Gesetzentwurf zum Thema Sicherstellung:

"Oberste Priorität im Leistungserbringerrecht hat die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung für die Pflegebedürftigen. Deshalb werden alle nach diesem Buch zugelassenen ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen verpflichtet, bei einer wesentlichen Beeinträchtigung ihrer Leistungserbringung infolge des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 diese umgehend gegenüber den Pflegekassen anzuzeigen. Hierbei genügt die Anzeige gegenüber einer als Partei des Versorgungsvertrages ausgewiesenen Pflegekasse, beispielsweise der federführen-den Pflegekasse bei der Zulassung."

"Den Pflegekassen wird ein weiter Gestaltungsspielraum zur Vermeidung von pflegerischen Versorgungslücken in der häuslichen Versorgung eingeräumt. Sie sollen diesen abgestuft nutzen können: Je größer die Versorgungsprobleme werden, desto unbürokratischer soll die Versorgung möglich sein."
aus der Begründung zum Gesetzentwurf

"Wesentliche Beeinträchtigungen der Leistungserbringung können sein: z.B. nicht kompensierbare krankheits- oder quarantänebedingte Ausfälle des Personals der Pflegeeinrichtung, ein höherer Aufwand bei der Versorgung von durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 erkrankten Pflegebedürftigen, pandemiebedingte Mindereinnahmen im Rahmen ihrer Leistungserbringung oder auch erhöhte Anforderungen durch eine behördlich angeordnete Isolation bzw. Quarantäne.

Ziel der unmittelbaren Information an die Pflegekassen ist, dass diese als Vertragspartei der Zulassung zusammen mit den betreffenden Pflegeeinrichtungen für den Einzelfall in der aktuellen Situation prüfen müssen, ob die pflegerische Versorgung der den Pflegeeinrichtungen anvertrauten Pflegebedürftigen sichergestellt ist oder welche individuelle Maßnahmen und Lösungen vor Ort erforderlich sind.

Dieses hat in Abstimmung mit den weiteren zuständigen Stellen wie den heimrechtlichen Aufsichtsbehörden und den Gesundheitsämtern zu erfolgen. Dabei kann insbesondere von den gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben und Rahmenbedingungen zur Personalausstattung für die Aufrechterhaltung der weiteren Versorgung der Pflegebedürftigen abgewichen werden."

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwürfen zum Corona-Schutzschirm zugestimmt; der Bundesrat am heutigen Freitag (27.3.2020) gleichfalls.

Artikel lesen: Download Gesetzentwurf | Download Bericht des Gesundheitsausschusses

Artikel lesen Politik: Video Bundeskanzlerin ansehen | Rede Bundesgesundheitsminister | Rede Bundesarbeitsminister | Rede Bundeswirtschaftsminister | Rede Bundesfinanzminister | Presse Bundeswirtschaftsministerium. Bundestag beschließt Soforthilfen für kleine Unternehmen (mit Links) | Homepage Bundeswirtschaftsministerium

Artikel lesen Verbände: Presse bpa. Entlastungsgesetz ist ein Lichtblick in dieser schweren Krisenzeit | Presse VDAB. Sicherungsschirm auch für Pflegeeinrichtungen aufgespannt | Presse AWO begrüßt Beschluss des Bundestages | Presse Diakonie. Diakonie wird unter Corona-Rettungsschirm Beitrag zur Versorgung leisten | Presse Paritätischer mahnt unbürokratische Umsetzung an | Presse ver.di. Bunderegierung muss Schutz der Beschäftigten in Gesundheitswesen höchste Priorität einräumen

23. März 2020

Bundeskabinett. Gesetzpaket zur Unterstützung des Gesundheitswesens verabschiedet

Berlin (scp) - Das Bundeskabinett hat am Montag (23.3.2020) Entwürfe für Gesetzespakete zur Unterstützung des Gesundheitswesens bei der Bewältigung der Corona-Epidemie beschlossen.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat dabei betont, dass man das Gesundheitswesen stützen müsse, damit es noch besser schützen könne. Spahn weiter: "Ärzte, Pflegekräfte, alle, die im Gesundheitswesen arbeiten, brauchen gerade jetzt unsere volle Unterstützung. Deswegen kompensieren wir Einnahmeausfälle, bauen Bürokratie ab und setzen Sanktionen aus".

Im Gesetzentwurf heißt es: "Die Bundesregierung unterstützt Krankenhäuser, Vertragsärzte und Pflege, um die Auswirkungen der Corona-Epidemie schultern zu können. ...

Die ambulante und stationäre Pflege wird durch das befristete Aussetzen von Qualitätsprüfungen, Änderungen bei der Durchführung von Begutachtungen und den Verzicht auf die, nach geltendem Recht obligatorischen, Beratungsbesuche bei Pflegebedürftigen entlastet.

Pflegeeinrichtungen wird durch eine Regelung die Sicherheit gegeben, durch die Pandemie bedingte finanzielle Mehrausgaben oder Mindereinnahmen über die Pflegeversicherung erstattet zu bekommen.

Für die Aufrechterhaltung der Versorgung kann insbesondere von den gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben und Rahmenbedingungen zur Personalausstattung abgewichen werden.

Pflegekassen wird zudem ein weiterer Gestaltungsspielraum zur Vermeidung von pflegerischen Versorgungslücken in der häuslichen Versorgung eingeräumt."

Der Deutsche Bundestag wie auch der Bundesrat haben in dieser Woche die Schutzschirme verabschiedet.

Artikel lesen: Presse BMG | PK ansehen

Mehr aus der Politik

Gesundheitsminister Manne Lucha (Baden-Württemberg) in häuslicher Quarantäne

Ministerpräsident Dr. Markus Söder und Gesundheitsministerin Melanie Huml (Bayern): Neue Schutzmasken und Desinfektionsmittel werden in Bayern verteilt

Bundesregierung. Kinderzuschlag. Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige. Wir lassen niemanden allein

Bundesfamilienministerium. Hilfe für Eltern in der Corona-Zeit: Ministerin Giffey startet NOTFALL-KIZ. Eltern mit Verdienstausfällen können Anspruch auf Zusatzleistung prüfen

22. März 2020

Bundeskanzlerin Merkel begibt sich in häusliche Quarantäne

Bundesregierung. Beratung mit den Ländern. Ergänzende Maßnahmen

Berlin (scp) - Wir blicken zurück. Bund und Länder haben sich am letzten Sonntag (22.3.2020) auf eine Erweiterung der am 12. März beschlossenen Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte verständigt:

"Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.

In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter I. genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.

Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.

Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.

Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.

Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.

Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.

In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.

Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben."

Bundeskanzlerin Angela Merkel: "Bitte ziehen Sie alle mit. Tun Sie jetzt das, was richtig ist für unser Land. Zeigen Sie Vernunft und Herz. Unzählige Mitbürger arbeiten im Gesundheitssystem oder halten unsere tägliche Versorgung aufrecht. Wir sollten ihnen dafür immer danken. Vor allem aber schulden wir ihnen, dass wir dem Virus so wenig Möglichkeit geben, sich auszubreiten, wie wir irgend können".

20. März 2020

Gesundheitsministerium Bayern. Ausgangsbeschränkung in Bayern wegen Coronavirus-Pandemie. Gesundheitsministerin Huml: Insbesondere ältere und vorerkrankte Menschen müssen verstärkt geschützt werden

Sozialministerium Brandenburg. Coronavirus: 50.000 Atemschutzmasken angeliefert. Weitere Lieferungen folgen

 
 
CORONAVIRUS - PFLEGEEINRICHTUNGEN

Wo gibt es Empfehlungen zum Umgang mit dem Coronavirus in Pflegeeinrichtungen?

Bundesgesundheitsministerium

Tagesaktuelle Informationen zum Coronavirus und weitere Informationen

Robert Koch-Institut

Übersicht

Dashboard des RKI

Eine detaillierte Darstellung der übermittelten COVID-19-Fälle in Deutschland nach Landkreis und Bundesland stellt das COVID-19-Dashboard des RKI bereit.

seit dem 20.3.2020 beim RKI aktualisierte Dokumente für die Pflege

25.3.2020. Ärzteblatt. Aufenthalt in COVID-19-Risiko­gebiet nicht mehr Kriterium für Test auf SARS-CoV-2

24.3.2020. Hinweise zum ambulanten Management von COVID-19-Verdachtsfällen und leicht erkrankten bestätigten COVID-19-Patienten

24.3.2020. Flyer. Für Patienten und Angehörige. Häusliche Isolierung bei bestätigter COVID-19-Erkrankung

23.3.2020. Informationen und Hilfestellungen für Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf

23.3.2020. Hinweise zu Prävention und Management von COVID-19-Erkrankungen in der stationären und ambulanten Altenpflege

23.3.2020. Optionen zum Management von Kontaktpersonen unter medizinischem Personal bei Personalmangel

23.3.2020. Empfehlungen des RKI zu Hygienemaßnahmen im Rahmen der Behandlung und Pflege von Patienten mit einer Infektion durch SARS-CoV-2

Arbeitsschutzausschüsse beim BMAS

20.3.2020. Empfehlung organisatorischer Maßnahmen zum Arbeitsschutz im Zusammenhang mit dem Auftreten von SARS-CoV-2, sowie zum ressourcenschonenden Einsatz von Schutzausrüstung

Bundesgesundheitsministerium. Pflegekräfte

Bundesgesundheitsministerium. Coronavirus: Wichtige Informationen für die Pflege. Pflegenetzwerk

Newsticker

Caritas startet Newsticker zur Corona-Krise

 
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CORONAVIRUS - WIR HELFEN

Initiativen. Wir helfen

Viele Hilfsinitiativen haben sich (zum Teil) in dieser Woche zusammengefunden. Wir stellen einige davon kurz vor. Mehr hierzu erhalten Sie auf der Seite des BMG. Handeln | Informieren | Teil des Pflegenetzwerkes werden

#pflegereserve

Sie sind Fachkraft, arbeiten aber aktuell nicht in einem Pflegeberuf? Und Sie möchten während der Covid-19-Pandemie helfen? Registrieren Sie sich hier. Wir bringen Sie mit Kliniken und Pflegeeinrichtungen in Ihrem Umfeld zusammen. Den Umfang Ihres Engagements bestimmen Sie

Wir wollen helfen

Du möchtest während der Corona-Krise Deinen Beitrag leisten? Hast Du eine medizinisch/pflegerische Qualifikation oder möchtest Du als Freiwillige(r) helfen?

Register in Hamburg

Gesundheitsbehörde (Hamburg). Corona. Register für freiwillige Fachkräfte aus Gesundheitsberufen eingerichtet

Meldestelle für Freiwillige in Niedersachsen

In Absprache mit dem Land hat die Pflegekammer Niedersachsen eine zentrale Meldestelle für Pflegefachpersonen und Hilfskräfte eingerichtet

Bayern. Huml ruft Pflegekräfte, die derzeit nicht in ihrem Beruf tätig sind, zur Unterstützung im Kampf gegen die Coronavirus-Pandemie auf. Gemeinsamer Appell mit der Vereinigung der Pflegenden in Bayern. Homepage Pflegepool Bayern

Match4healthcare vernetzt freiwillige Helfer und Hilfesuchende

#NachbarschaftsChallenge

Unter dem Hashtag #NachbarschaftsChallenge rufen viele engagierte Menschen in den Sozialen Medien zu Solidarität und Nachbarschaftshilfe auf und gehen mit gutem Beispiel voran.

nebenan.de

Coronavirus: Unterstützt euch in der Nachbarschaft

 
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Coronavirus - Ticker


Die Woche im Überblick: Aus Sicht der Pflege!

27.3.2020

bpa. Landesministerien und Gesundheitsämter sind bei Schutzausrüstung in der Pflicht. Der bloße Hinweis auf RKI-Empfehlungen ist keine Antwort auf die Herausforderung

Uni Witten/Herdecke
. Initiative CoronAid der Universität Witten/Herdecke unterstützt ab sofort Gesundheitseinrichtungen in der Region

bpa. Nach Existenzsicherung konzentrieren sich Unternehmen weiter auf die Versorgung. Unbürokratische Regelungen gefordert

ver.di Hessen. Schutzausrüstung fehlt. Gesundheitsbeschäftigte brauchen Erholungszeiten

G-BA beschließt Maßnahmen

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Zusammenhang mit der Pandemie mit SARS-CoV-2 weitere zeitlich befristete Sonderregelungen getroffen.

Im Bereich der häuslichen Krankenpflege können so u. a. Folgeverordnungen für bis zu 14 Tage rückwirkend verordnet werden, wenn aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 eine vorherige Verordnung durch die Vertragsärztin oder den Vertragsarzt zur Sicherung einer Anschlussversorgung nicht möglich war. Auch wird die Begründung der Notwendigkeit bei einer längerfristigen Folgeverordnung ausgesetzt.

Darüber hinaus kann die Erstverordnung für einen längeren Zeitraum als 14 Tage verordnet werden. Zusätzlich wird die Frist zur Vorlage von Verordnungen bei der Krankenkasse von 3 Tage auf 10 Tage verlängert. Dies gilt auch für Verordnungen der Spezialisierten ambulanten Palliativversorgung sowie der Soziotherapie.

DBfK. Schutzausrüstung wird dringend benötigt. Besonders die stationäre und ambulante Pflege brauchen jetzt Material

ver.di. 500 Euro Prämie: ver.di fordert Anerkennung für die Heldinnen und Helden dieser Tage

Caritas Paderborn. Ermutigung für Alltagshelden. Postkartenaktion der Caritas

Caritas Köln. Caritas-Hilfe aus der Nähmaschine. Selbstgemachte Atemschutzmasken sind systemrelevant

Deutscher Ethikrat. Ad-hoc-Empfehlung "Solidarität und Verantwortung in der Corona-Krise"

26.3.2020

Messe Altenpflege 2020 fällt komplett aus

Ärzteblatt. Osteuropäische Betreuungskräfte dürfen die Grenze passieren

Welt. Corona in Frankreich. Den ältesten Patienten helfen sie nur noch beim Sterben

Zeit online. Spahn: Noch ist das die Ruhe vor dem Sturm. Niemand könne sagen, wie die Corona-Krise in den nächsten Wochen verlaufen werde, sagte der Bundesgesundheitsminister in Berlin. Die Politik sei im Krisenmodus.

Liga Hessen. Altenpflege darf in Krise nicht vergessen werden. Beteiligung auf Augenhöhe im Krisenstab und Ausstattung mit Schutzmaterialien dringend geboten

Wirtschaftsministerium Bayern. Schutzmasken zum Selbernähen werden an Bayerns Landkreise geliefert

Sozialministerium Baden-Württemberg. Dank an tausende Helferinnen und Helfer. Große Welle der Solidarität geht durchs Land. Abstands- und Schutzregeln einhalten

Positiv getestet und trotzdem arbeiten?

Pflegekammer Niedersachsen. Das Robert Koch-Institut (RKI) hat die Quarantäne-Empfehlungen für medizinisches Personal, darunter auch Pflegefachpersonen, gelockert, schreibt die Niedersächsische Pflegekammer:

Sollte ein relevanter Personalmangel bestehen, empfiehlt das RKI die Quarantänezeit für medizinisches Personal nach einem ungeschützten Kontakt mit einem COVID-19-Patienten von 14 auf sieben Tage zu verkürzen. Dabei sollen Pflegende mit Mund-Nasenschutz weiterarbeiten, wenn keine Krankheitssymptome auftreten.

Wenn kein relevanter Personalmangel vorliegt, wird medizinischem Personal mit einem hohen Expositionsrisiko weiterhin empfohlen, sich nach einem ungeschützten Kontakt mit einem COVID-19-Patienten 14 Tage in Quarantäne zu begeben, soweit die Kammer.

Kammerpräsidentin Nora Wehrstedt: "Die Handlungsempfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) sind unersetzliche Leitlinien. Zahlreiche Rückmeldungen von Mitgliedern der Pflegekammer zeigen jedoch sehr deutlich, dass sie die verkürzten Quarantäne-Empfehlungen sehr kritisch sehen. Viele Kolleginnen und Kollegen fühlen sich als Menschen zweiter Klasse.

Unklar sei an den RKI-Empfehlungen, ab wann ein relevanter Personalmangel in den Einrichtungen vorliegt. Hier braucht es dringend Klarheit. Ein Einhalten der 14-tägigen Quarantäne und Schutzmaterial für Pflegefachpersonen sei unerlässlich", so Wehrstedt.
Mehr: Presse Pflegekammer | Hinweis des RKI zum Thema Mundschutz und dessen Wiederverwendung | Ärzteblatt

bpa. Grenzschließung zu Polen. In Brandenburg könnten ganze Intensivpflegeteams fehlen

Wirtschaftsministerium Sachsen. Sachsen hilft tschechischen und polnischen Pendlern aus Gesundheits- und Pflegebereich

DBfK. Anerkennung und Dank des International Council of Nurses an Pflegende in Deutschland

AWO. Aktion. Wir machen weiter - Danke!

DGGP. Alterspsychiater appellieren: Gerade jetzt alleinlebenden Älteren einmal täglich "Hallo" sagen

DBfK. Appell an die Bundesregierung: Sonderregelung für die Rückkehr Freiberuflicher in die Pflege

BIVA. Besuchsbeschränkungen in Pflegeheimen aufgrund der Corona-Krise. Positionspapier

Zeit online. Ansteckung: Ist Joggen jetzt gefährlich? Selbst genähte Stoffmasken sind vor allem ein Symbol. Und ja, Schnupfen kann ein Symptom von Corona sein. Die wichtigsten Antworten zum Alltag in diesen Zeiten

25.3.2020

AVG. Vorstandsmitglied Thomas Meißner hat im Interview mit der Ärzte Zeitung angemahnt: "Pflegedienste fallen bislang hinten runter". Es fehle vor allem an Schutzkleidung und Desinfektionsmitteln

VKAD. Schutzausrüstung kommt nicht an. Sorge um Mitarbeitende und pflegebedürftige Menschen

DBfK. Schutzausrüstung in der Langzeitpflege dringend gesucht. Länder und Kassen sind in der Pflicht

Deutscher Caritasverband. Corona - Schutz aus der Nähmaschine

Die Firma TRIGEMA bietet an, wiederverwendbaren Mundschutz/Nasenschutz herzustellen. Tagesschau: Welche Masken bieten welchen Schutz?

Ärzteblatt. Massive Engpässe bei häuslicher Pflege wegen Ausfalls osteuropäischer Helfer

Caritas Paderborn. Mundschutz selbst nähen. Caritas-Konferenzen im Erzbistum Paderborn rufen ihre 16.300 Ehrenamtlichen zur Hilfe auf

bpa fordert verlässliche Kindernotbetreuung, auch wenn nur ein Elternteil zum Beispiel in der Pflege arbeitet

Caritas Münster. Schutzausrüstung: Vorräte gehen zur Neige. Nachschub kommt nicht an

24. März 2020

VDAB startet Informationsplattform zur Corona-Epidemie: Pflegebranche bleibt damit auch in Krisenzeiten gut informiert | Informationsplattform für Pflegeunternehmen

AWO. Dramatischer Mangel an Schutzkleidung. AWO fordert sofortiges Handeln der Bundesregierung

Pflegekammer Rheinland-Pfalz. Landespflegekammer initiiert Fortbildungsprogramme in Krankenhäusern. Entlastung der Pflegefachpersonen auf Stationen hat oberste Priorität

Bundespflegekammer. Es braucht Sonderregelungen für freiberufliche Pflegefachpersonen. Kurzfristig und unbürokratisch Anstellungen auf Honorarbasis ermöglichen

ver.di Berlin, Brandenburg. Gesundheitsschutz in vielen Pflege- und Betreuungseinrichtungen unzureichend. Beschäftigten droht der Verlust von Schutzrechten

BKSB fordert: Nachschub für Schutzausrüstung sicherstellen

23. März 2020

bpa begrüßt Gesetzentwurf zur Entlastung der Pflegeeinrichtungen. bpa-Präsident Meurer: Nagelprobe ist die sofortige und unbürokratische Umsetzung

BAGFW. Freie Wohlfahrtspflege unter Rettungsschirm der Bundesregierung

Diakonie. Reserven von Atemschutzmasken und standardisierter Schutzkleidung werden gebraucht. Es bestehen noch erhebliche Mängel

20. März 2020

Landespflegekammer Rheinland-Pfalz. Wer helfen will, soll helfen können. Landespflegekammer kontaktiert aktiv Pflegefachpersonen im Ruhestand