Bundesregierung. Neue Internetseite zur Corona-PandemieBerlin (scp) - Was macht die Bundesregierung, um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen? Alle Maßnahmen, wichtige Telefonnummern, Ansprechpersonen in Bund und Ländern finden Sie zusammengefasst und zielgruppenspezifisch aufbereitet auf einer Sonderseite: für Beschäftigte, Unternehmen, Kunstschaffende, Reisende oder auch Erkrankte. Auch über die aktuellen Entwicklungen halten wir Sie auf dem Laufenden, heißt es seitens der Bundesregierung. Artikel lesen: Homepage Coronavirus in Deutschland 27. März 2020 Pflegebevollmächtigter. Frage- und Antwortkatalog für Pflegedienste und PflegeheimeDer Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung hat in Kooperation mit dem Robert Koch-Institut und dem Bundesministerium für Gesundheit Fragen von ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten und stationären Pflegeeinrichtungen zu Corona und zur Versorgung der pflegebedürftigen Menschen beantwortet. Artikel lesen: Presse Pflegebevollmächtigter | Download Fragen und Antworten Mehr aus der PolitikBaden-Württemberg. Beschaffung von Schutzausrüstung rollt an
Erste große Lieferungen erfolgt. Verteilschlüssel vereinbart. Gesundheitsminister Manne Lucha: Wir geben alles im Kampf um knappe Ressourcen. Arbeiten mit Hochdruck an Beschaffung und Verteilung weiterer Tranchen. Task Force Beschaffung arbeitet Tag und Nacht Bundeswirtschaftsministerium. Beispielloses Hilfsprogramm für Beschäftigte und Unternehmen beschlossen Die Welt. Boris Johnson positiv auf Corona getestet
Bayern verstärkt Vorbereitungen für zusätzlichen Bedarf an Medizinern wegen Corona-Pandemie. Gemeinsamer Aufruf der Gesundheitsministerin und der Bayerischen Landesärztekammer Corona-Bußgeldkatalog in Bayern erlassen. Appell: Corona-Regeln unbedingt einhalten. Konsequente Sanktionierung der Unbelehrbaren Bundesgesundheitsminister Spahn: Zusammen gegen CoronaBerlin (scp) - Volle Unterstützung für unser Gesundheitswesen und die Pflege. Bundesrat stimmt Gesetzespaketen zur Unterstützung des Gesundheitswesens bei der Bewältigung der Corona-Epidemie zu.
26. März 2020 Bundeskanzlerin Angela Merkel bittet die Menschen in Deutschland um GeduldBerlin (scp) - Gesagt hat sie dies auf der PK nach den Videokonferenzen der G20 und des Europäischen Rats. Im Augenblick sei nicht der Zeitpunkt, um über die Lockerung von Maßnahmen zu sprechen. Denn die beschlossenen Maßnahmen könnten sich "noch nicht in der Frage widerspiegeln, wann wir wirklich sehen, welche Neuinfektionen nach Einführung der Maßnahmen überhaupt aufgetreten sind". Bundesforschungsministerium. Nationales Netzwerk der Universitätsmedizin im Kampf gegen Covid-19 wird gefördertBundesforschungsministerium stellt 150 Millionen Euro für Forschungsnetzwerk der deutschen Universitätsmedizin bereit. BundespressekonferenzStatement von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Noch ist das die Ruhe vor dem Sturm
25. März 2020 Deutscher Bundestag verabschiedet SchutzschirmeBerlin (scp) - Der Deutsche Bundestag hat u.a. den Schutzschirm für die Pflege verabschiedet. Das Gesetz zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen sieht u. a. vor, dass die durch die Pandemie bedingten finanziellen Mehrausgaben oder Mindereinnahmen über die Pflegeversicherung erstattet werden In der Begründung zum Gesetzentwurf, 24.3.2020, heißt es hierzu: "Von der durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelösten Pandemie betroffene Pflegeeinrichtungen erhalten einen Anspruch auf Kostenerstattung gegenüber der Pflegeversicherung für ihre außerordentlichen Aufwendungen und Mindereinahmen, die im Rahmen ihrer Leistungserbringung einschließlich Leistungen für Unterkunft und Verpflegung entstehen. Ausgenommen sind Positionen, die anderweitig (z.B. über Kurzarbeitergeld, Entschädigung über Infektionsschutzgesetz) finanziert werden. Eine Doppelfinanzierung ist hierbei auszuschließen. Dabei ist es für den Anspruch unerheblich, ob die zugelassene Pflegeeinrichtung eine Vergütungsvereinbarung mit den Pflegekassen abgeschlossen oder darauf verzichtet hat. Zu den außerordentlichen Aufwendungen im Rahmen der Leistungserbringung gehören insbesondere solche im Zusammenhang mit den infektionshygienischen Schutzvorkehrungen der Mitarbeitenden (Einmalmaterial, Desinfektionsmittel) oder zusätzliche Personalaufwendungen für Ersatzpersonal oder Mehrarbeitsstunden, wenn Ausfälle von krankheits- oder quarantänebedingt abwesendem Personal kompensiert werden müssen. Ebenso können Einrichtungen von pandemiebedingten Mindereinnahmen betroffen sein, wenn z.B. Tagespflege- oder Kurzzeitpflegegäste ihre geplanten Aufenthalte in Einrichtungen dauerhaft absagen oder Kunden ambulanter Pflege- und Betreuungsdienste ihre Leistungsinanspruchnahme zum Zwecke der sozialen Distanzierung reduzieren. Hieraus können für die Pflegeeinrichtungen wirtschaftlich schwierige Situationen entstehen bis hin zur Gefahr einer Insolvenz, die es hinsichtlich der Sicherstellung der pflegerischen Versorgung zu vermeiden gilt. Für das Erstattungsverfahren ist vorgesehen, dass die Pflegeeinrichtungen zum Monatsende ihren Anspruch bei einer Pflegekasse geltend machen können, die Partei des Versorgungsvertrages ist. Für die Auszahlung der Erstattung ist vorgegeben, dass diese insgesamt über eine Pflegekasse an die Einrichtung innerhalb von 14 Kalendertagen zu erfolgen hat, damit eine Vorfinanzierung der Pflegeeinrichtung zeitlich auf maximal sechs Wochen begrenzt wird. Davon unabhängig können Pflegeeinrichtungen mehrere Monate in ihrem Antrag zusammenfassen." Weiter heißt es in der Begründung zum Gesetzentwurf zum Thema Sicherstellung: "Oberste Priorität im Leistungserbringerrecht hat die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung für die Pflegebedürftigen. Deshalb werden alle nach diesem Buch zugelassenen ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen verpflichtet, bei einer wesentlichen Beeinträchtigung ihrer Leistungserbringung infolge des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 diese umgehend gegenüber den Pflegekassen anzuzeigen. Hierbei genügt die Anzeige gegenüber einer als Partei des Versorgungsvertrages ausgewiesenen Pflegekasse, beispielsweise der federführen-den Pflegekasse bei der Zulassung." "Den Pflegekassen wird ein weiter Gestaltungsspielraum zur Vermeidung von pflegerischen Versorgungslücken in der häuslichen Versorgung eingeräumt. Sie sollen diesen abgestuft nutzen können: Je größer die Versorgungsprobleme werden, desto unbürokratischer soll die Versorgung möglich sein." aus der Begründung zum Gesetzentwurf "Wesentliche Beeinträchtigungen der Leistungserbringung können sein: z.B. nicht kompensierbare krankheits- oder quarantänebedingte Ausfälle des Personals der Pflegeeinrichtung, ein höherer Aufwand bei der Versorgung von durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 erkrankten Pflegebedürftigen, pandemiebedingte Mindereinnahmen im Rahmen ihrer Leistungserbringung oder auch erhöhte Anforderungen durch eine behördlich angeordnete Isolation bzw. Quarantäne. Ziel der unmittelbaren Information an die Pflegekassen ist, dass diese als Vertragspartei der Zulassung zusammen mit den betreffenden Pflegeeinrichtungen für den Einzelfall in der aktuellen Situation prüfen müssen, ob die pflegerische Versorgung der den Pflegeeinrichtungen anvertrauten Pflegebedürftigen sichergestellt ist oder welche individuelle Maßnahmen und Lösungen vor Ort erforderlich sind. Dieses hat in Abstimmung mit den weiteren zuständigen Stellen wie den heimrechtlichen Aufsichtsbehörden und den Gesundheitsämtern zu erfolgen. Dabei kann insbesondere von den gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben und Rahmenbedingungen zur Personalausstattung für die Aufrechterhaltung der weiteren Versorgung der Pflegebedürftigen abgewichen werden." Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwürfen zum Corona-Schutzschirm zugestimmt; der Bundesrat am heutigen Freitag (27.3.2020) gleichfalls. Artikel lesen: Download Gesetzentwurf | Download Bericht des Gesundheitsausschusses Artikel lesen Politik: Video Bundeskanzlerin ansehen | Rede Bundesgesundheitsminister | Rede Bundesarbeitsminister | Rede Bundeswirtschaftsminister | Rede Bundesfinanzminister | Presse Bundeswirtschaftsministerium. Bundestag beschließt Soforthilfen für kleine Unternehmen (mit Links) | Homepage Bundeswirtschaftsministerium Artikel lesen Verbände: Presse bpa. Entlastungsgesetz ist ein Lichtblick in dieser schweren Krisenzeit | Presse VDAB. Sicherungsschirm auch für Pflegeeinrichtungen aufgespannt | Presse AWO begrüßt Beschluss des Bundestages | Presse Diakonie. Diakonie wird unter Corona-Rettungsschirm Beitrag zur Versorgung leisten | Presse Paritätischer mahnt unbürokratische Umsetzung an | Presse ver.di. Bunderegierung muss Schutz der Beschäftigten in Gesundheitswesen höchste Priorität einräumen 23. März 2020 Bundeskabinett. Gesetzpaket zur Unterstützung des Gesundheitswesens verabschiedetBerlin (scp) - Das Bundeskabinett hat am Montag (23.3.2020) Entwürfe für Gesetzespakete zur Unterstützung des Gesundheitswesens bei der Bewältigung der Corona-Epidemie beschlossen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat dabei betont, dass man das Gesundheitswesen stützen müsse, damit es noch besser schützen könne. Spahn weiter: "Ärzte, Pflegekräfte, alle, die im Gesundheitswesen arbeiten, brauchen gerade jetzt unsere volle Unterstützung. Deswegen kompensieren wir Einnahmeausfälle, bauen Bürokratie ab und setzen Sanktionen aus". Im Gesetzentwurf heißt es: "Die Bundesregierung unterstützt Krankenhäuser, Vertragsärzte und Pflege, um die Auswirkungen der Corona-Epidemie schultern zu können. ... Die ambulante und stationäre Pflege wird durch das befristete Aussetzen von Qualitätsprüfungen, Änderungen bei der Durchführung von Begutachtungen und den Verzicht auf die, nach geltendem Recht obligatorischen, Beratungsbesuche bei Pflegebedürftigen entlastet. Pflegeeinrichtungen wird durch eine Regelung die Sicherheit gegeben, durch die Pandemie bedingte finanzielle Mehrausgaben oder Mindereinnahmen über die Pflegeversicherung erstattet zu bekommen. Für die Aufrechterhaltung der Versorgung kann insbesondere von den gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben und Rahmenbedingungen zur Personalausstattung abgewichen werden. Pflegekassen wird zudem ein weiterer Gestaltungsspielraum zur Vermeidung von pflegerischen Versorgungslücken in der häuslichen Versorgung eingeräumt." Der Deutsche Bundestag wie auch der Bundesrat haben in dieser Woche die Schutzschirme verabschiedet. Artikel lesen: Presse BMG | PK ansehen Mehr aus der PolitikGesundheitsminister Manne Lucha (Baden-Württemberg) in häuslicher Quarantäne Ministerpräsident Dr. Markus Söder und Gesundheitsministerin Melanie Huml (Bayern): Neue Schutzmasken und Desinfektionsmittel werden in Bayern verteilt Bundesregierung. Kinderzuschlag. Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige. Wir lassen niemanden allein Bundesfamilienministerium. Hilfe für Eltern in der Corona-Zeit: Ministerin Giffey startet NOTFALL-KIZ. Eltern mit Verdienstausfällen können Anspruch auf Zusatzleistung prüfen 22. März 2020 Bundeskanzlerin Merkel begibt sich in häusliche Quarantäne Bundesregierung. Beratung mit den Ländern. Ergänzende MaßnahmenBerlin (scp) - Wir blicken zurück. Bund und Länder haben sich am letzten Sonntag (22.3.2020) auf eine Erweiterung der am 12. März beschlossenen Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte verständigt: "Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter I. genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden. Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich. In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen. Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben." Bundeskanzlerin Angela Merkel: "Bitte ziehen Sie alle mit. Tun Sie jetzt das, was richtig ist für unser Land. Zeigen Sie Vernunft und Herz. Unzählige Mitbürger arbeiten im Gesundheitssystem oder halten unsere tägliche Versorgung aufrecht. Wir sollten ihnen dafür immer danken. Vor allem aber schulden wir ihnen, dass wir dem Virus so wenig Möglichkeit geben, sich auszubreiten, wie wir irgend können". 20. März 2020 Gesundheitsministerium Bayern. Ausgangsbeschränkung in Bayern wegen Coronavirus-Pandemie. Gesundheitsministerin Huml: Insbesondere ältere und vorerkrankte Menschen müssen verstärkt geschützt werden Sozialministerium Brandenburg. Coronavirus: 50.000 Atemschutzmasken angeliefert. Weitere Lieferungen folgen |